Zum Inhalt springen
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
Kostenlose Erstbeeratung

Home » Rechtsprechung » AG Herford: Anspruch aus Wohnmobilmietvertrag verjährt nach 6 Monaten

Verjährung von 6 Monaten bei Mietvertrag
  • 02/12/2020

AG Herford: Anspruch aus Wohnmobilmietvertrag verjährt nach 6 Monaten

In einem von mir betreuten Verfahren haben Mieter einen Anspruch auf Aufwendungsersatz nach Anmietung eines Wohnmobils in erheblicher Höhe geltend gemacht. Ursache war ein Schaden am Motor, wobei zwischen den Parteien streitig war, ob dies aus einer Falschbetankung resultierte (wofür diverse Umstände sprachen). Nachdem der Anspruch klar zurückgewiesen wurde, hat sich der Anwalt des Mieters (zu) lange Zeit gelassen, den Anspruch vor Gericht zu verfolgen.

AG Herford: 6-Monatsfrist des § 548 BGB gilt auch bei Fahrzeugen

Das AG Herford hat entschieden, dass die 6-monatige Verjährungsfrist aus § 548 BGB auch für Ansprüche aus einem Mietvertrag über Fahrzeuge gilt, der Anspruch also hier aufgrund der erhobenen Verjährungseinrede nicht mehr geltend gemacht werden kann.

Praxistipp

Mieter aber auch Vermieter sollten nicht nur bei Immobilien, sondern auch bei Mobilien unverzüglich Ansprüche geltend machen und dann auch verjährumgshemmend durchsetzen, da andernfalls die Einrede der Verjährung erhoben werden kann. Dann helfen nur noch etwaige Ansprüche aus einer anwaltlichen Pflichtverletzung.

Ein milderes Mittel kann die Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter sein, auf die Einrede der Verjährung z.B. für ein Jahr zu verzichten, um so zum Beispiel involvierten Versicherern genug Zeit für die Regulierung zu geben.

AG Herford, Urt. v. 25.11.2020, 12 C 336/20

Beitrag teilen:

Voriger BeitragLG Landshut: Verzug durch Fluggastrechte-Erstattungsverlangen ohne weitere Mahnung
Nächster BeitragFluggastrechte: Die Airline annulliert nur einen Flug, kann ich Erstattung verlangen?
Zurück zur Startseite

Weitere Beiträge

AG Königs Wusterhausen: Condor muss für verweigerte Beförderung nach Pass-Defekt zahlen

Wieder einmal hat das, was uns unsere Mandantin uns geschildert hat, uns sehr motiviert Ansprüche

Wenn der Helfer zum Gegner wird: Warum Fluggäste, die von Legaltechs wechseln wollen, manchmal Probleme bekommen

Bereits seit Jahren wenden sich Fluggäste an uns, die zuvor bereits einen Fehler gemacht haben.

Die Masche (auch) der Lufthansa: 50%-Kürzung der Entschädigung bei Flugvorverlegung berechtigt?

Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (s. EuGH Urt. v. 21.12.2021, C‑188/20 und zur ersten

MSC Preziosa: Geld zurück für Opfer des Hamburger Hafengeburtstag-Debakels

Der Hamburger Hafengeburtstag gilt als das maritime Highlight im Jahreskalender der Hansestadt. Nicht ohne Grund

Kategorien

 
  • Allgemeines
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • Datenschutzrecht
  • Fahrgastrechte
  • Fluggastrechte
  • Nicht kategorisiert
  • Rechtsprechung
  • Reiserecht
  • Tesla
  • Uncategorized
  • Verbraucherrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Wohnmobilrecht

Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

Kontaktdaten

  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de

Informationen

  • Kostenlose Erstberatung
  • Mandatsbedingungen

© 2026 by Dr. Böse. ALL RIGHTS RESERVED.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
X-twitter Linkedin