AIDAmira Absage Reise

AIDAmira sagt Reise ab: Ansprüche von Reisenden

Recht dreist geht AIDA Cruises gerade mit seinen Kunden um, die von einer Reiseabsage betroffen sind. Die Ansprüche der Reisenden sind umfassend.

Hintergrund: Schiff verkauft

Die AIDAmira wurde verkauft. Statt für einen geordneten Übergang zu sorgen, geht AIDA Cruises recht rabiat vor: Bereits bestätigte und angezahlte Reisen (hier besonders Griechenland, Zypern & Israel, Heraklion/Kreta-Limassol-Haifa-
Rhodos Stadt-Kos-Heraklion/Kreta im September) werden schlicht abgesagt und Kunden mit aus meiner Sicht lächerlichen Kulanzangeboten mit u.a. minimalem Bordguthaben abgespeist.

Rechte der Reisenden

Auch wenn „nur“ die Kreuzfahrt ohne z.B. Flüge oder weitere Landleistungen gebucht wurde, liegt ein Pauschalreisevertrag vor, auf den die §§ 651a ff. BGB anwendbar sind (s. BGH Urt. v. 18.12.2012, X ZR 2/12). Die Rechtslage ist klar: Eine etwaige Anzahlung ist zu erstatten.

Dazu ist nach ständiger Rechtsprechung auch eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit aus § 651n Abs. 2 BGB in Höhe von 50 % bis teils 70% des eigentlichen Reisepreises geschuldet, wenn ein Verschulden des Veranstalters vorliegt. Bei einem Schiffsverkauf ist dies aus meiner Sicht recht eindeutig. Dabei ist es egal, ob Sie Ihren Urlaub anderweitig nutzen. Eventuell sind auch darüber hinausgehende Schäden zu ersetzen.

AIDA Cruises verweigert gegenüber meinen Mandanten die Erfüllung dieser Ansprüche teilweise bereits jetzt. Das ist dabei kein Novum, Reiseveranstalter und Reedereien versuchen nach meiner Erfahrung mit diversen Mitteln, sich berechtigten Ansprüchen zu entziehen.

Vorgehen

Reisende sollten info@aida.de mit dem BCC-Trick zur Erstattung unter Fristsetzung von 14 Tagen auffordern. Nach Fristablauf ab zum Anwalt oder selbst klagen. Ich stehe dabei gerne für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.

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