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Home » Fluggastrechte » Air France und KLM untersagt Reisebüros die Weiterleitung an Fluggastrechte-Dienstleister

KLM Air France Fluggastrechte ADM Vermittler
  • 31/12/2023

Air France und KLM untersagt Reisebüros die Weiterleitung an Fluggastrechte-Dienstleister

Es gibt noch ein nettes Schmankerl zum Jahresausklang. Air France und KLM haben ihre Vermittler mit neuen Regeln der Zusammenarbeit, gültig ab 1. Januar 2024, versorgt:

Solche Änderungen kommen immer wieder vor und regeln die Zusammenarbeit zwischen Luftfahrtunternehmen und Vermittlern, dies zum Beispiel bei der Frage, wie mit Änderungen der Flugplanung umzugehen ist, damit Reisende dennoch an ihr Ziel kommen.

Neu: Verbot, der Airline in den Rücken zu fallen

Die ab morgen greifende Änderung erfasst aber auch einen Punkt, der eher ungewöhnlich ist:

Kurz: Vermittler dürfen Kunden nicht automatisch an „Claims Agencies“, also vermutlich die Legaltechs wie Flightright & Co verweisen. Für den Fall des Verstoßes haben sich Air France und KLM auch etwas ausgedacht: 630,00 € werden durch ein sogenanntes ADM in Rechnung gestellt.

Das Szenario ist dabei übrigens nicht nur akademisch: Insbesondere große Onlinereisebüros haben Flugunregelmäßigkeiten im Blick und bewerben bei Verzögerungen oder Ausfällen ihre Kunden automatisch und zeitnah mit einem – oft provisionsgarnierten – Affiliate-Link zu einem Fluggastrechtedienstleister. Manche Reisebüros verkaufen sogar „Zusatzversicherungen“, die im Falle von Verspätungen oder Ausfällen zu einer provisionsfreien Bearbeitung führen sollen.

Die Lösung?

Ob eine solche Regelung gegenüber Vermittlern wirksam ist und die ADMs auch wirklich durchgesetzt werden können, bleibt fraglich. Die Lösung dürfte es aber sein, nicht an „claims agencies“ sondern schlicht an spezialisierte Rechtsanwälte zu verweisen (viele Grüße an dieser Stelle). Wer als Vermittler weiter mit Provisionen (für teils mäßig gute Leistungen) Kasse machen will, wird sich schlicht die Einwilligung des Kunden einholen und zusätzlich auf die Geltendmachung bei der Airline direkt verweisen.

Fazit

Dass ausgerechnet von Air France ein solcher Vorstoß kommt, passt in’s Bild. Dort hat der „besondere“ Umgang mit Fluggästen im Bereich Fluggastrechte schon eine lange Tradition. Dass Passagiere sich da zunächst (oft erfolglos) bei der Airline direkt abmühen sollen, statt gleich effektivere Hilfe zu erhalten, ist nur folgerichtig. Ganz frisch hat mich zum Beispiel diese unterhaltsame Mail von KLM erreicht:

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Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

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