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Home » Nicht kategorisiert » Streichung der BAFA-Umweltprämie: Was Tesla-Kunden nun tun können

Tesla Umweltpraemie BAFA Widerrufen
  • 17/12/2023

Streichung der BAFA-Umweltprämie: Was Tesla-Kunden nun tun können

Überraschend gab die Bundesregierung am Samstag, den 16. Dezember 2023 bekannt, dass die eigentlich bis zum 31. Dezember 2023 geplante Förderung von Elektroautos von 4.500,00 € für Privatkunden bereits am 17. Dezember 2023, einem Sonntag, endet (weitere Infos z.B. bei golem.de). Viele Neuwagenkäufer stehen nur vor einem großen finanziellen Problem, für das es aber teils Lösungen gibt.

Erstzulassungsdatum ist entscheidend

Entscheidend für die Antragstellung zum Erhalt der Umweltprämie ist, dass das Fahrzeug bereits zugelassen wurde. Wer am 16. Dezember von der auslaufenden Fördermöglichkeit am Folgetag erfuhr, hatte quasi keine Chance mehr zu handeln, da nur wenige Zulassungsstellen an Samstagen eine Zulassung ermöglichen.

Widerrufsrecht nutzen

Verbraucher, die ihr Fahrzeug im Rahmen eines Fernabsatzvertrages z.B. telefonisch oder per Onlinebestellung bei Tesla erworben haben, verfügen über ein Widerrufsrecht. Die Frist beträgt mindestens 14 Tage und beginnt erst mit Erhalt der Ware. Vor Auslieferung ist ein Widerruf damit jederzeit möglich. In diesem Fall muss Tesla die geleistete Anzahlung oder sogar den gesamten Kaufpreis binnen 14 Tagen erstatten.

Wertersatzanspruch Teslas

Wenn auch Tesla immer wieder versucht, Widerrufsfälle durch die Androhung von happigen Wertersatzansprüchen zu verhindern, ist das für Fahrzeuge, die noch nicht genutzt und ebenfalls nicht zugelassen wurden, schlicht Unsinn. Der Kaufpreis ist komplett zu erstatten.

Mögliches Entgegenkommen Teslas?

Gerade in der zweiten Dezemberhälfte dürfte Tesla noch einmal eine Auslieferungsspitze erwarten, die nun durch den Wegfall der erheblichen Förderung gefährdet ist. Es ist daher nicht total fernliegend, dass z.B. ein Ausgleich der weggefallenen Förderung angeboten wird. Auch Ende 2022, als die Förderungshöhe sich verringerte, hatte Tesla einen Ausgleich vereinzelt angeboten, wenn aufgrund logistischer Probleme eine Auslieferung im alten Jahr nicht mehr möglich war.

Gerade die Lehren aus der damaligen Aktion zeigen, dass in jedem Fall eine solche Vereinbarung schriftlich getroffen werden sollte (z.B. per Mail bestätigt durch Tesla), weil ich eine große Zahl von Fällen betreut habe, in denen sich Tesla an die Vereinbarung nicht gehalten hat und erst vor Gericht die Zahlung erwirkt wurde.

Ausübung des Widerrufsrechts / Verbleib von Fahrzeugpapieren

Kommt Tesla Bestandskunden nicht durch z.B. eine Gutschrift auf den Kaufpreis entgegen, sollten Verbraucher den Widerruf so erklären, wie hier beschrieben (im unteren Teil der Seite geht es um den gewöhnlichen fristgerechten Widerruf). Fahrzeugpapiere, die schon überlassen wurden, sollten an die Berliner Adresse Teslas möglichst nachweisbar (z.B. als Einschreiben) zurückgesendet werden.

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Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

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