Zum Inhalt springen
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
Kostenlose Erstbeeratung

Home » Nicht kategorisiert » Streichung der BAFA-Umweltprämie: Was Tesla-Kunden nun tun können

Tesla Umweltpraemie BAFA Widerrufen
  • 17/12/2023

Streichung der BAFA-Umweltprämie: Was Tesla-Kunden nun tun können

Überraschend gab die Bundesregierung am Samstag, den 16. Dezember 2023 bekannt, dass die eigentlich bis zum 31. Dezember 2023 geplante Förderung von Elektroautos von 4.500,00 € für Privatkunden bereits am 17. Dezember 2023, einem Sonntag, endet (weitere Infos z.B. bei golem.de). Viele Neuwagenkäufer stehen nur vor einem großen finanziellen Problem, für das es aber teils Lösungen gibt.

Erstzulassungsdatum ist entscheidend

Entscheidend für die Antragstellung zum Erhalt der Umweltprämie ist, dass das Fahrzeug bereits zugelassen wurde. Wer am 16. Dezember von der auslaufenden Fördermöglichkeit am Folgetag erfuhr, hatte quasi keine Chance mehr zu handeln, da nur wenige Zulassungsstellen an Samstagen eine Zulassung ermöglichen.

Widerrufsrecht nutzen

Verbraucher, die ihr Fahrzeug im Rahmen eines Fernabsatzvertrages z.B. telefonisch oder per Onlinebestellung bei Tesla erworben haben, verfügen über ein Widerrufsrecht. Die Frist beträgt mindestens 14 Tage und beginnt erst mit Erhalt der Ware. Vor Auslieferung ist ein Widerruf damit jederzeit möglich. In diesem Fall muss Tesla die geleistete Anzahlung oder sogar den gesamten Kaufpreis binnen 14 Tagen erstatten.

Wertersatzanspruch Teslas

Wenn auch Tesla immer wieder versucht, Widerrufsfälle durch die Androhung von happigen Wertersatzansprüchen zu verhindern, ist das für Fahrzeuge, die noch nicht genutzt und ebenfalls nicht zugelassen wurden, schlicht Unsinn. Der Kaufpreis ist komplett zu erstatten.

Mögliches Entgegenkommen Teslas?

Gerade in der zweiten Dezemberhälfte dürfte Tesla noch einmal eine Auslieferungsspitze erwarten, die nun durch den Wegfall der erheblichen Förderung gefährdet ist. Es ist daher nicht total fernliegend, dass z.B. ein Ausgleich der weggefallenen Förderung angeboten wird. Auch Ende 2022, als die Förderungshöhe sich verringerte, hatte Tesla einen Ausgleich vereinzelt angeboten, wenn aufgrund logistischer Probleme eine Auslieferung im alten Jahr nicht mehr möglich war.

Gerade die Lehren aus der damaligen Aktion zeigen, dass in jedem Fall eine solche Vereinbarung schriftlich getroffen werden sollte (z.B. per Mail bestätigt durch Tesla), weil ich eine große Zahl von Fällen betreut habe, in denen sich Tesla an die Vereinbarung nicht gehalten hat und erst vor Gericht die Zahlung erwirkt wurde.

Ausübung des Widerrufsrechts / Verbleib von Fahrzeugpapieren

Kommt Tesla Bestandskunden nicht durch z.B. eine Gutschrift auf den Kaufpreis entgegen, sollten Verbraucher den Widerruf so erklären, wie hier beschrieben (im unteren Teil der Seite geht es um den gewöhnlichen fristgerechten Widerruf). Fahrzeugpapiere, die schon überlassen wurden, sollten an die Berliner Adresse Teslas möglichst nachweisbar (z.B. als Einschreiben) zurückgesendet werden.

Beitrag teilen:

Voriger BeitragEU-Vorschläge zur Änderung der FluggastrechteVO 261/2004/EG
Nächster BeitragAir France und KLM untersagt Reisebüros die Weiterleitung an Fluggastrechte-Dienstleister
Zurück zur Startseite

Weitere Beiträge

Ihre Fluggastrechte beim Streik der Lufthansa

Pilotenstreik bei der Lufthansa: Ihre Rechte aus Entschädigung, Ersatzbeförderung, Hotel und Verpflegung.

AG Frankfurt a.M.: Auch hohe Hotel- Verpflegungs- und Transferkosten muss Lufthansa nach Annullierung erstatten

AG Frankfurt: Auch hohe Auslagen für Hotel, Verpflegung und Transfer sind durch Airlines nach Annullierung zu erstatten, wenn diese angemessen sind.

Schneechaos in Amsterdam: Warum es doch oft eine Entschädigung für Fluggäste geben wird

Schneechaos in Amsterdam: Warum Fluggäste sehr wohl (oft) einen Anspruch auf die Entschädigung bei Annullierung haben, obwohl Airlines das gerne verschweigen.

LG Frankfurt: Mehrere Airlines haften als Gesamtschuldner auf Ersatzbeförderung nach Annullierung

LG Frankfurt: Ersatzbeförderung nach Annullierung ist von allen an der Beförderung beteiligten Airlines geschuldet (und weitere spannende Fragen)

Kategorien

 
  • Allgemeines
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • Datenschutzrecht
  • Fahrgastrechte
  • Fluggastrechte
  • Nicht kategorisiert
  • Rechtsprechung
  • Reiserecht
  • Tesla
  • Uncategorized
  • Verbraucherrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Wohnmobilrecht

Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

Kontaktdaten

  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de

Informationen

  • Kostenlose Erstberatung
  • Mandatsbedingungen

© 2026 by Dr. Böse. ALL RIGHTS RESERVED.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
X-twitter Linkedin