Buesgen Preiserhoehung Wohnmobil

Aufpassen bei Schreiben der Büsgen Reisemobil GmbH zur Preiserhöhung von Wohnmobilen

Update vom 02.02.2023 unten (rechtswidrige Fristsetzung mit Androhung der Auflösung des Vertrages durch Büsgen)

Über Preiserhöhungen in der Wohnmobilbranche habe ich bereits viel berichtet, auch vertrete ich unzählige Verbraucher bundesweit gegen Wohnmobilhändler, die in der ganz überwiegenden Zahl eingesehen haben: Preisanpassungen lassen sich nicht gegen Verbraucher einseitig durchsetzen.

Besonders viele Anfragen erhalte ich in den vergangenen zwei Wochen zu Kunden der Büsgen Reisemobil GmbH aus Schwelm.

Ankündigungsanschreiben per Einschreiben

Viele Verbraucher zuckten zusammen, als Post vom Händler kam. Diese war zudem als Einschreiben versendet und erregte so die Besorgnis, dass hier eine Reaktion erforderlich wäre.

Einschreiben des Händlers

Der Inhalt ist hingegen bei genauerem Hinsehen uninteressant: Es wird über das ganze Schreiben hinweg der Eindruck vermittelt, eine Preiserhöhung käme auf Verbraucher nun zu und Verbraucher hätten diese zu akzeptieren – andernfalls sei nur ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Formuliert ist das durchaus geschickt, denn genau das steht dort nicht drin. Verbraucher haben mich aber genau deswegen in großer Zahl kontaktiert und sicher sind genug Verbraucher dem Unternehmen auch auf den Leim gegangen.

Neuvertrag per E-Mail

Nun kommt der angekündigte zweite Schritt: Büsgen übermittelt einen Neuvertrag, der einen deutlich höheren Kaufpreis enthält und zudem eine angepasste (vermeintlich wirksame) Preisanpassungsklausel, die wohl den Weg für künftige Preissteigerungen ebnen soll.

Alternativ spiegelt Büsgen hier vor, es müsse ein Rücktritt erklärt werden.

Neue Masche: Fristsetzung zur Reaktion

Wie mir einige Mandanten Anfang Februar 2023 mitteilten, hat Büsgen nun ein neues Schreiben versendet. Hier wird nicht nur durch die Blume vorgespiegelt, dass eine Reaktion erfolgen müsse. Büsgen droht hier nun ganz klar:

Drohformulierung in dem Schreiben von Büsgen

Das ist in rechtlicher Hinsicht selbstverständlich Unsinn: Kunden haben einen bindenden Kaufvertrag, der nicht durch Schweigen auf ein Änderungsangebot einseitig aufgehoben werden kann. Sie müssen hier nicht reagieren, Sie können aber auch einfach an info@buesgen.de eine Mail senden, in der Sie nur mitteilen, dass Sie am bisherigen Kaufvertrag festhalten.

Bitte nicht unterschreiben

Mein Rat: Unterschreiben Sie dieses Schreiben in keinem Fall. Auch einen Rücktritt vom Kaufvertrag halte ich für falsch, da Sie bei einer Neubestellung am Markt deutlich höhere Preise erwarten.

Sie müssen nie wieder in Ihrem Leben etwas bei diesem Unternehmen unterschreiben: Sie haben bereits einen Kaufvertrag geschlossen, den Kaufpreis haben Sie gezahlt oder nehmen dies noch vor und dann geht es nur noch darum, dass Sie Ihr Fahrzeug in Empfang nehmen. Nicht einmal ein Übergabeprotokoll müssen Sie unterschreiben. Wenn auch nicht bei diesem Unternehmen, so haben meine Mandanten es schon bei anderen Unternehmen erlebt, dass noch bei der Übergabe des Fahrzeuges Änderungsvereinbarungen zur Unterschrift untergejubelt wurden.

Mein Ratschlag ist es, dass Sie an dieser Stelle professionelle anwaltliche Hilfe suchen, dies zum Beispiel im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung. Hatte ich früher noch hier eine Musterformulierung eingestellt, die Sie voranbringen könnte, habe ich diesen Ratschlag aufgrund der jüngeren Entwicklungen in der Branche entfernt.

Übereilt schon falsch entschieden?

Sollten Sie schon einen Änderungsvertrag unterschrieben haben oder den Rücktritt erklärt haben, so ist das nicht das Ende des Spiels: Aus meiner Sicht geht die Büsgen Reisemobil GmbH hier rechtswidrig vor, weswegen es noch einen (oder sogar mehrere) Wege zurück geben dürfte zum Ausgangsvertrag.

Fazit

Die Branche versucht mit verschiedenen Tricks, Verbraucher zu verunsichern und zu zermürben, die Büsgen Reisemobil GmbH sticht aus der Masse der Händler aber von den mir vorliegenden Fällen weit heraus und will so Verbraucher vermutlich dazu bewegen, von lukrativen Altverträgen Abstand zu nehmen. Sind auch Sie betroffen, stehe ich gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.

Kommentar verfassen

Scroll to Top