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Home » Fluggastrechte » Das Versteckspiel von TUI fly: Wer ist Schuldner bei Fluggastrechten?

Tui fly adresse
  • 24/08/2021

Das Versteckspiel von TUI fly: Wer ist Schuldner bei Fluggastrechten?

Airlines mögen keine Fluggastrechte. Airlines versuchen – gerade seit 2020 – vieles, um die Anspruchsgeltendmachung zu erschweren. Das Verweisen auf Kontaktformulare, Verlangen von Belegen oder das Verstecken von Kontaktdaten sind dabei Klassiker, die insbesondere bei Luftfahrtunternehmen aus dem Ausland zu beobachten sind. Ein Unternehmen fällt aber aus dem Rahmen: TUI fly.

Schuldner ist das ausführende Luftfahrtunternehmen

Machen Passagiere ihre Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung 261/2004/EG geltend, so ist Schuldner grundsätzlich das ausführende Luftfahrtunternehmen. Weitgehend egal ist, wo der Flug gebucht wurde oder ob es zum Beispiel Teil einer Pauschalreise ist. Wenn auf der Buchungsbestätigung TUI fly als ausführendes Luftfahrtunternehmen genannt ist, ist also Schuldner von Ersatzbeförderung, Ausgleichsleistung oder Flugpreiserstattung TUI fly.

Versteckspiel mit Kontaktdaten

Während die Flugbuchung locker und einfach z.B. unter https://www.tui.com/flug/ möglich ist, wird es im Falle von Problemen schon schwieriger. Wen kontaktiere ich also als Betroffener?

Der erste Blick führt in der Regel in das Impressum der Website. Hier ist dort aber lediglich die TUI Deutschland GmbH gelistet. Bei dem Unternehmen handelt es sich um einen Reiseveranstalter, nicht aber um das ausführende Luftfahrtunternehmen.

Auch in den AGB auf der Website ist nur die Rede von der TUI DEUTSCHLAND GMBH sowie einer TUI 4U GmbH bei der Vermittlung von Flügen.

Beförderungsbedingungen als Lösung?

Eine Google-Suche fördert Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen zu Tage. Wer genau hinschaut, merkt, dass es auch hier nicht weitergeht. So heißt es darin zu genannten TUI fly Vermarktungs GmbH:

Die Lösung? TUIfly GmbH

Das Ziel erreicht man deutlich komplizierter. Eine Einsichtnahme im Handelsregister führt aber zu Tage, wer hier weiterhilft: Die TUIfly GmbH ist richtiger Schuldner, wenn ausführendes Luftfahrtunternehmen TUI fly ist oder sein sollte. Zu erreichen ist das Unternehmen (Stand August 2021) unter der Adresse Flughafenstrasse 10, 30855 Langenhagen. In den Bemühungen, nach Außen schwer zu packen zu sein, hat das Unternehmen offenbar versäumt, auch die social-media Präsenz auf Facebook zu bereinigen: Dort ist die Kontaktadresse socialmedia@tuifly.com gem. § 5 TMG gelistet, bei deren Nutzung gute Argumente für einen Zugang bei der TUIfly GmbH sprechen.

Fazit

Immer wieder erhalte ich „angefangene“ Anspruchsdurchsetzungen gegen den falschen Schuldner, weil Unternehmen mit Erfolg verhindern, dass Verbraucher erfahren, an wen diese sich wenden müssen. Das führt oft zu Mehrkosten, in jedem Fall aber zu einer erheblichen Verzögerung. Verbraucher sollten sich daher vergewissern, gegen wen sie Ansprüche durchsetzen müssen, dies zum Beispiel im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.

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Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

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