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Home » Fluggastrechte » Die dreiste Fluggastrechte-Verzichtsfalle bei Eurowings: Nie Formulare nutzen!

Eurowings Verzichtsfalle
  • 17/08/2022

Die dreiste Fluggastrechte-Verzichtsfalle bei Eurowings: Nie Formulare nutzen!

Airlines lieben Formulare. Für dieses Werkzeug sprechen aus Unternehmenssicht zwei Punkte:

Einerseits erleichtern Sie die Bearbeitung, weil so alle erforderlichen Informationen gebündelt und strukturiert erfasst werden können. So kann eine Anfrage schneller bearbeitet werden. Auch vermeidet sie Spam-Mails.

Auf der anderen Seite erlebe ich Formulare immer wieder als krasses Problem für Verbraucher. Airlines (bzw. ihre Anwälte) bestreiten regelmäßig den Zugang oder den Inhalt von Formularen, den der durchschnittliche Verbraucher später nicht beweisen kann.

Auch werden regelmäßig vollkommen unnötige und auch teils unbekannte Pflichtfelder abgefragt, ohne die eine Eingabe nicht möglich ist.

TAP verlangt bei einer Anfrage wegen einer Verspätung zwingend (!) die Angabe der Reiseklasse.

Der Hintergrund: Verbraucher sollen hier unnötige Steine in den Weg gelegt werden, um so ihre Ansprüche nicht durchzusetzen. Teils sind Formulare auch erst nach einiger Wartezeit (mehrere Stunden oder Tage) nutzbar, sodass Verbraucher dann schon gar keine Lust mehr oder den Vorfall vergessen haben. Warum z.B. das Fahrgastrechteformular der Bahn eine Einreichung erst nach der planmäßigen Ankunftszeit erlaubt, auch wenn ich 10 Minuten vor der geplanten Ankunft in Berlin am Hauptbahnhof noch immer im ICE in Hamm sitze, ist nur mit dem Schaffen unnötiger Hürden zu begründen.

Eurowings verlangt Verzicht

Die Krönung der Dreistigkeit stammt aber von Eurowings: Dort hat man ein Fluggastrechte-Tool geschaffen, dass dem Kunden – natürlich auch wieder nach einer nicht zu begründenden Wartezeit ab dem Flugzeitpunkt – freudig mitteilt, dass ein Anspruch auf Ausgleichsleistung besteht.

Hier stelle ich mir schon die Frage: Wenn das klar ist, warum werden die Ansprüche nicht einfach erfüllt? Zahlungsdaten dürften von sehr vielen Passagieren vorliegen und die Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs hängt nicht davon ab, dass er verlangt wird. Aber gut, die Antwort können Sie sich denken.

Der freudige Verbraucher, der sich nun also durch alle Hürden gequält hat, will nun zur Tat schreiten, gibt seine Kontodaten zur Auszahlung an und will das Formular absenden, dem steht aber noch ein fehlendes Häkchen entgegen:

Wer hier das Häkchen setzt und neben einer Verspätung vielleicht noch Anspruch auf Ersatz der Kosten für Verpflegung, ein Hotelzimmer, die Erstattung des Flugpreises oder eventuell die Mehrkosten eines erforderlichen Ersatzfluges hat, verzichtet damit auf seine weiteren Ansprüche. Selbst ein Gepäckschaden (durch Beschädigung, Verlust oder Verspätung) wäre damit erledigt.

Fazit

Verbraucher sollten Ansprüche stets nur per E-Mail geltend machen, dies z.B. mit meinem kostenlosen Musterformulierungen. Die E-Mail-Adresse (seriöser) Unternehmen findet sich stehts in den Angaben gem. § 5 TMG („Impressum“). Mit dem BCC-Trick kann zumindest der Versand später auch gut bewiesen werden. Wird nicht innerhalb der gesetzten Frist gezahlt, sollte ein spezialisierter Anwalt Ansprüche prüfen und ggf. geltend machen. Gerne stehe ich für Sie im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung. Die Masche von Eurowings ist in jedem Fall dreist, kratzt aus meiner Sicht schon an der Grenze der Rechtswidrigkeit. Betroffene Verbraucher, denen hier ein Verzicht entgegengehalten wird, können sich aus meiner Sicht mit guten Aussichten dagegen wehren.

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Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

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