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Home » Fluggastrechte » Downgrade / Herabstufung bei Condor: Zu geringes Erstattungsangebot

Downgrade Entschaedigung Condor berechnen
  • 31/10/2022

Downgrade / Herabstufung bei Condor: Zu geringes Erstattungsangebot

In den letzten Wochen häufen sich bei mir Fälle, in denen Passagiere bei Flügen mit Condor nicht in der gebuchten Reiseklasse Business Class oder Premium Economy Class befördert wurden und nun eine Erstattung verlangen. Das Erstattungsangebot war in allen mir bekannten Fällen zu niedrig.

Angebot von Condor: Teils unter 200,00 €

In den mir vorliegenden Fällen hat Condor eine Erstattung von unter 200,00 € angeboten. Teils wurde dies mit einem vorher gezahlten Aufpreis in dieser Höhe begründet.

Gesetzlich geschuldet: (rund) 75% des Ticketpreises

Tatsächlich ist in vielen Fällen eine deutlich höhere Erstattung geschuldet: Bei Flügen über 3.500 km sieht Art. 10 Abs. 2 der Fluggastrechteverordnung 261/2004/EG eine Entschädigung von 75% des Reisepreises vor. Heranzuziehen ist dabei, wenn der Preis für einen Teilflug nicht gesondert ausgewiesen wurde, die anteilige Flugstrecke (z.B. gut unter http://www.gcmap.com/ zu berechnen) sowie den Teil des Flugpreises, der abhängig von der Reiseklasse anfällt, wie der Europäische Gerichtshof entschieden hat (s. EuGH Urt. v. 22.06.2016, C-255/15 )

Berechnungsbeispiel

Ein Berechnungsbeispiel zum einfacheren Verständnis:

Meine Mandanten waren hier auf der Langstrecke von einem Downgrade betroffen. Der Flug von Whitehorse nach Frankfurt umfasst 4.538 Meilen, die Gesamtstrecke bis Wien umfasst 4.924 Meilen. Damit sind also schon einmal „nur“ 92,16 % des Gesamtpreises betroffen. Weiterhin hat Condor einen Flugpreis von 1.149,45 Euro pro Person ausgewiesen. Soweit in den Steuern und Gebühren nicht auch noch solche Bestandteile stecken, die von der Reiseklasse abhängig sind, sind damit 92,16 % von 1.149,45 € zu berücksichtigen, davon ist dann gem. Art. 10 Abs. 2 der Flugastrechteverordnung die Entschädigung zu berechnen. In diesem Beispielfall wären damit 794,50 € pro Passagier zu erstatten.

Und bei Pauschalreisen?

Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung greifen grundsätzlich auch bei Pauschalreisen. Das Problem: Sie werden in der Regel nicht wissen, wie hoch hier der Ticketpreis ist. In diesen Fällen besteht aber ein Auskunftsanspruch gegen Condor aus § 242 BGB, um danach die Forderung beziffern zu können.

Richtige Geltendmachung

Das Musterschreiben zum Downgrade finden Sie hier. Da senden Sie an reservation@condor.com und nutzen dabei gerne den BCC-Trick. Die Berechnung müssen Sie dabei nicht selbst vornehmen. Verlangen Sie einfach die 75%ige Erstattung und überlassen Sie es der Airline, dies richtig zu berechnen. Ist die von Ihnen gesetzte Frist abgelaufen, sind in aller Regel die Kosten eines eingeschalteten Anwalts verzugsbedingt von Condor zu erstatten. Sie haben noch Fragen? Gerne beantworte ich diese im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.

Foto: Tobias Rosin

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Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

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