Zum Inhalt springen
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
Kostenlose Erstbeeratung

Home » Fluggastrechte » Mehrere Annullierungen = Mehrfacher Ausgleichsanspruch

Mehrfache Entschaedigung
  • 19/05/2021

Mehrere Annullierungen = Mehrfacher Ausgleichsanspruch

Airlines würfeln weiter fleissig ihre Flugpläne durcheinander. Passiert das binnen 14 Tagen vor Abflug, sollten Passagiere aufmerksam sein, da die EU-Fluggastrechteverordnung (261/2004/EG) einen Ausgleichsanspruch vorsieht.

Annullierung = Ausgleichsanspruch

Grundsätzlich gilt: Wird ein Flug binnen 14 Tagen vor Abflug annulliert, besteht ein Ausgleichsanspruch von 250,00 – 600,00 €, der je nach gebotener Alternativverbindung aber um 50% gedrückt werden kann. Auch eine erhebliche Flugzeitenveränderung bei gleichbleibender Flugnummer kann eine Annullierung darstellen, wenn die ursprüngliche Flugplanung aufgegeben wurde (Tipp: Das ist Stoff für eine anwaltliche Prüfung z.B. im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung)

Außergewöhnliche Umstände als Ausschlusskriterium

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das Luftfahrtunternehmen außergewöhnliche Umstände einwenden kann, die Anlass für die Annullierung waren. Inwieweit das mit der pauschalen Ausrede „Corona“ möglich ist, habe ich hier erläutert (ich verrate es schon hier: Das ist ein dünnes Argument der Airlines).

Mehrfache Annullierung = Mehrfacher Ausgleichsanspruch

In mehreren von mir betreuten Fällen hat das Luftfahrtunternehmen gleich mehrfach die Buchung durcheinandergewirbelt und lustig auf andere Flüge umgebucht, die Spitzenreiter in meinen Akten weisen drei Annullierungen binnen 14 Tagen vor Abflug auf. Da die Unannehmlichkeiten einer Annullierung beim Passagier entschädigt werden sollen, diese hier auch mehrfach auftreten (z.B. Umbuchung Hotel / Mietwagen, Veränderung von Terminen). So sieht es auch der Europäische Gerichtshof:

Nach alledem ist auf die erste Frage zu antworten, dass die VO (EG) Nr. 261/2004 und insbesondere ihr Art. 7 I dahin auszulegen sind, dass ein Fluggast, der wegen der Annullierung eines Fluges eine Ausgleichszahlung erlangt hat und den ihm angebotenen Alternativflug akzeptiert hat, Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wegen Verspätung des Alternativflugs hat, wenn diese Verspätung eine Anzahl von Stunden beträgt, die zu einer Ausgleichszahlung berechtigt, und das den Alternativflug ausführende Luftfahrtunternehmen dasselbe ist wie das des annullierten Fluges.

EuGH, Urteil vom 12.3.2020, C-832/18, Rn. 33, A ua/Finnair Oyj

Obwohl also sämtliche Unannehmlichkeiten sich auf einer einzigen Flugbuchung abspielen, gibt es mehrfach Geld.

Fazit

Reisende sollten Ihre Flugbuchung in den letzten 14 Tagen vor Abflug gut im Blick behalten und Belege für Veränderungen, z.B. durch Bildschirmfotos, aufbewahren. Danach ist das Luftfahrtunternehmen zur Zahlung der Ausgleichszahlung aufzufordern (Musterschreiben finden Sie hier). Kommt kein Geld? Entweder selbst klagen oder einen Rechtsanwalt beauftragen, dann im Erfolgsfall ist das Luftfahrtunternehmen in der Regel zur Erstattung der Mehrkosten verpflichtet. Für eine kostenlose Erstberatung stehe ich gerne zur Verfügung.

Beitrag teilen:

Voriger BeitragBGH: Frankfurter Gerichte für Klage gegen Air France international auch bei Abflug im Ausland zuständig
Nächster BeitragAG Leipzig: Keine kostenfreie Stornierung bei LMX wegen Corona – Wirklich?
Zurück zur Startseite

Weitere Beiträge

Ihre Fluggastrechte beim Streik der Lufthansa

Pilotenstreik bei der Lufthansa: Ihre Rechte aus Entschädigung, Ersatzbeförderung, Hotel und Verpflegung.

AG Frankfurt a.M.: Auch hohe Hotel- Verpflegungs- und Transferkosten muss Lufthansa nach Annullierung erstatten

AG Frankfurt: Auch hohe Auslagen für Hotel, Verpflegung und Transfer sind durch Airlines nach Annullierung zu erstatten, wenn diese angemessen sind.

Schneechaos in Amsterdam: Warum es doch oft eine Entschädigung für Fluggäste geben wird

Schneechaos in Amsterdam: Warum Fluggäste sehr wohl (oft) einen Anspruch auf die Entschädigung bei Annullierung haben, obwohl Airlines das gerne verschweigen.

LG Frankfurt: Mehrere Airlines haften als Gesamtschuldner auf Ersatzbeförderung nach Annullierung

LG Frankfurt: Ersatzbeförderung nach Annullierung ist von allen an der Beförderung beteiligten Airlines geschuldet (und weitere spannende Fragen)

Kategorien

 
  • Allgemeines
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • Datenschutzrecht
  • Fahrgastrechte
  • Fluggastrechte
  • Nicht kategorisiert
  • Rechtsprechung
  • Reiserecht
  • Tesla
  • Uncategorized
  • Verbraucherrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Wohnmobilrecht

Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

Kontaktdaten

  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de

Informationen

  • Kostenlose Erstberatung
  • Mandatsbedingungen

© 2026 by Dr. Böse. ALL RIGHTS RESERVED.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
X-twitter Linkedin