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Kostenlose Erstbeeratung

Home » Fluggastrechte » Streik bei Easyjet: Ihre Fluggastrechte als Passagier

Streik Easyjet Fluggastrechte
  • 09/06/2022

Streik bei Easyjet: Ihre Fluggastrechte als Passagier

Beschäftigte von Easyjet haben angekündigt, am 10. Juni 2022 in Berlin am Flughafen BER zu streiken. Passagiere haben umfassende Fluggastrechte auf Entschädigung, Ersatzbeförderung, Erstattung, Verpflegung und ggf. auch eine Hotelunterbringung.

Entschädigung

Aus Art. 5 Abs. 1, 7 Abs. 1 der Verordnung 261/2004/EG (Fluggastrechteverordnung) ergibt sich ein Anspruch auf eine Entschädigung je nach Flugstrecke von 250,00 € – 600,00 €, wenn Flüge annulliert oder stark verspätet durchgeführt werden. Nur außergewöhnliche Umstände können dem Luftfahrtunternehmen dann weiterhelfen. Wie der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 23. März 2021 (C-28/20) feststellte, ist ein rechtmäßiger Streik eigenen Personals des Luftfahrtunternehmens kein außergewöhnlicher Umstand. Kurz: Dies gehört zur unternehmerischen Tätigkeit dazu und ist zudem beherrschbar: Das Luftfahrtunternehmen kann schlicht auf die Forderungen eingehen und den Streik damit abwenden. Damit dürfte hier eine Entschädigung geschuldet sein.
Ein Muster zur Geltendmachung finden Sie hier. Die E-Mail-Adresse lautet: kunden.service@easyjet.com.

Ersatzbeförderung

Müssen Sie reisen und kommt eine Umbuchung z.B. auf den Folgetag nicht in Frage, haben Sie auch ein Recht auf Ersatzbeförderung, dies auch mit einem anderen Luftfahrtunternehmen. Details dazu finden Sie hier samt Musterformulierung. Eine kurze Fristsetzung von einigen Stunden dürfte hier ausreichend sein.

Erstattung

Ihre Reise macht keinen Sinn? Dann verlangen Sie bei Annullierung oder starker Verspätung schlicht eine vollständige Erstattung des Ticketpreises, die Ihnen Easyjet binnen 7 Tagen leisten muss. Ein Muster finden Sie hier.

Unterkunft und Verpflegung

Müssen Sie länger als zwei Stunden auf Ihren Abflug warten, steht Ihnen eine für die Wartezeit angemessene Verpflegung zu. Fordern Sie Easyjet entweder am Flughafen persönlich oder per E-Mail zur Bereitstellung auf. Erfolgt keine Leistung, verlangen Sie Ihre Kosten unter Vorlage von Belegen im Nachhinein ersetzt. Stranden Sie über Nacht, muss Ihnen Easyjet ein Hotel samt Transfer stellen. Auch hier gilt: Erst (ggf. mit kurzer Frist) auffordern, dann auf eigene Faust buchen und Belege zur Erstattung mit Fristsetzung von z.B. 10 Tagen einreichen.

Fazit

Auch wenn die Unannehmlichkeiten massiv sein dürften, ist durch die Fluggastrechteverordnung für Passagiere gut gesorgt. Bleiben noch Fragen offen, stehe ich gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.

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Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

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