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Home » Verbraucherrecht » Tesla Freundschaftswerbung: 1.500 Freikilometer am Supercharger fehlen?

Tesla Supercharger Freikilometer
  • 09/11/2021

Tesla Freundschaftswerbung: 1.500 Freikilometer am Supercharger fehlen?

Bis zum19. September 2021 gab es für Neukunden bei Tesla ein besonderes Goodie: Hat der Käufer über einen Werbelink eines Tesla-Kunden seine Bestellung vorgenommen, erhielten Werber und Geworbener je 1.500 km kostenloses Laden an den Superchargern von Tesla. Tatsächlich wurden kostenfreie Kilowattstunden im Konto hinterlegt, die je nach Fahrzeugtyp dem üppig aufgerundeten typischen Verbrauch entsprechen.

Abrechnung kostenfreier Ladevorgänge im Tesla-Kundenkonto.

Dieses Programm hat Tesla zum 19. September eingestellt.

Problem: Ausbleiben zugesagter Gutschriften

Im Internet häufen sich Berichte, wonach Kundenwerbungen, für die eine Gutschrift zugesagt wurde, tatsächlich nicht erfolgen. TESLA zeigt sich – gewohnt – dickfellig und beantwortet Kundenanfragen dazu offenbar nicht.

Das führt für Nutzer gleich zu zwei Problemen:

Mehrkosten zum Aufladen

Werden die Gutschriften nicht gewährt, so fehlt Ladeguthaben, das bei Nutzung in Deutschland (derzeit 0,40 € / kWh) mindestens einen Wert von 88,80 € hat (Model 3 SR+, 14,8 kWh/100 km).

Verfall von bestehenden Gutschriften

Ein weiteres Problem stellt sich auch für die Kunden, die bereits in der Vergangenheit Kunden geworben haben und ihr Guthaben noch nicht aufgebraucht haben. Das Werbeguthaben ist nur sechs Monate ab der letzten Gutschrift gültig. Wer also im Mai 2021 die letzte Gutschrift erhalten hat, dessen Freikilometer verfallen noch diesen Monat. Würde heute eine neue Kilometergutschrift erfolgen, weil der Geworbene sein Fahrzeug in Empfang nimmt, verlängert sich die Gültigkeit des Gesamtguthabens auf sechs Monate ab heute.

Anspruch ist klar

Der Anspruch auf Gutschrift der Freikilometer besteht eindeutig. Dieser sollte gegenüber der Tesla Germany GmbH geltend gemacht werden, z.B. per E-Mail an germany_sales@tesla.com (Tipp: Der BCC-Trick), dies unter Fristsetzung von z.B. 10 Tagen. Ein Musterschreiben finden Sie hier zum kostenfreien Download.

Schadensersatz statt der Leistung

Erfolgt in angemessener Frist keine Gutschrift der Freikilometer, kann ein Schadensersatzanspruch in Geld geltend gemacht werden, der sowohl nicht gewährtes Ladevolumen erfasst, als auch verfallene Freikilometer abdecken kann, wenn z.B. in Kürze eine größere Reise geplant war, bei der dieses Ladeguthaben zur Verwendung gekommen wäre. Dafür macht es Sinn, Bildschirmfotos vom Guthaben zu fertigen.

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Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

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