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Home » Verbraucherrecht » Verbraucherprobleme bei der 1&1-Tauschprämienaktion

1und1 Tauschpraemienaktion Ankauf
  • 08/11/2022

Verbraucherprobleme bei der 1&1-Tauschprämienaktion

Mal wieder gibt es Ärger bei einer Promotion-Aktion, die auf der Dealplattform mydealz großen Anklang gefunden hat. Der sympathische TK-Dienstleister 1&1 bietet bei Abschluss eines Mobilfunkservicevertrages spannende Zugaben und – hier beginnt das Problem – gewährt für die Einsendung eines alten Smartphones eine deutlich überdurchschnittliche Ankaufprämie:

Der Ablauf klingt dabei logisch und einfach:

Die genauen Prämienhöhe konnte dann im Bestellablauf unter Eingabe der Eckdaten des zu tauschenden Smartphones sowie des Zustands ermittelt werden:

Auch hier hat 1&1 transparent auf die Kriterien zur Einschätzung des Zustands hingewiesen:

1&1 weist eingesandte Smartphones zurück

Nun mehreren sich Berichte betroffener Verbraucher, die von Problemen berichten. So seien nicht zugelassene Geräte übersendet worden

Offenbar „erfindet“ 1&1 auch neue Modellbezeichnungen und verweigert deswegen die zugesagte Prämie:

Für besonders kritisch halte ich hier den Umstand, dass den betroffenen Verbrauchern offenbar auch verwehrt wurde, im Wege der Nacherfüllung noch einmal ein (ggf. anderes) Gerät einzusenden

Rechte der betroffenen Verbraucher

Erfüllen die eingesandten Smartphones die Aktionsbedingungen, haben Verbraucher natürlich einen Anspruch auf die zugesagte Prämie. Verbraucher sollten daher den Zustand des zurückerhaltenen Gerätes noch einmal prüfen und z.B. durch Fotos oder einen Zeugen dokumentieren lassen. Hiernach sollte 1&1 per E-Mail an info@1und1.de mit dem BCC-Trick zur Zahlung unter Fristsetzung von z.B. zwei Wochen aufgefordert werden. Passiert daraufhin nicht, sollten Verbraucher entweder selbst eine Klage erheben oder einen Rechtsanwalt beauftragen. Dessen Kosten sind dann im Erfolgsfall in der Regel auch verzugsbedingt von 1&1 zu erstatten.

Fazit

Hat sich 1&1 verkalkuliert und festgestellt, dass die Aktion wirtschaftlich nicht so sinnvoll ist, wie gedacht? Ich kann da nur mutmaßen. Das Vorgehen halte ich aber, wenn die Aktionsbedingungen eingehalten wurden, für rechtswidrig. Ob auch Sie einen Anpruch auf Auszahlung der Tauschprämie haben, kläre ich gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.

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Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

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