Zum Inhalt wechseln
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Widerrufsrecht
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
    • Vollmachtserteilung
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Widerrufsrecht
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
    • Vollmachtserteilung
  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de
Kostenlose Erstbeeratung

Home » Fluggastrechte » Wie Legaltechs Verbraucher bei Fluggastrechten in die Irre führen

Fluggastrechte Dienstleister Irrefuehrung
  • 06/02/2024

Wie Legaltechs Verbraucher bei Fluggastrechten in die Irre führen

Immer wieder lese ich in sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook: „Schau doch mal bei xxxx nach, ob Du hier eine Entschädigung bekommst!“ Dieser Tipp ist zumindest bei einigen bedeutenden Dienstleistern keine gute Idee.

Suche nach einfachen Fällen

Diese Dienstleister sind meist nur auf die einfachen Fälle aus, quasi das Strohfeuer der Fluggastrechte. Ist ein Fall relativ eindeutig, wird eine Entschädigung in Aussicht gestellt, um den Verbraucher zur Auftragserteilung zu bewegen. Die zum Teil horrenden Abzüge von der Ausgleichszahlung von teilweise fast 50% der Ausgleichssumme halte ich bei klaren Fällen aber schlicht für unverschämt.

Ablehnung „fummeliger“ Fälle

Fälle, die entweder in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht etwas Aufwand erfordern, werden von den Dienstleistern abgelehnt. Das wird aber zum Teil nicht offen kommuniziert. Aus meinem Kundenkreis wurde mir zum Beispiel ein Fall zugetragen, bei dem es um einen Flug einer ausländischen Airline nach Deutschland ging. Der Flug wurde annulliert, da das Personal an der Sicherheitskontrolle streikte. Der Dienstleister airhelp informierte die Fluggäste, die den Flug dort eingaben, wie folgt:

Aussage von airhelp, dass keine Ausgleichsleistung geschuldet ist.

Zutreffende Bewertung: Ausgleichsleistung geschuldet

Ich halte den Fall nicht für aussichtslos. Grundsätzlich gibt es keinen Grund, warum Flüge nach (!) Deutschland gestrichen werden müssen, wenn das Sicherheitspersonal streikt. Lediglich aus wirtschaftlichen Gründen, weil die abgehenden Flüge vermutlich ziemlich leer durchgeführt werden müssten, wäre dies erklärbar, das ist aber kein Grund für eine entschädigungsfreie Annullierung. Verbraucher verlassen sich auf diese zum Teil recht oberflächlichen und vermutlich eher an den Interessen des Anbieters orientierten „Prüfungen“ und nehmen sie für bare Münze. Richtiger wäre es, hier dem Passagier offen mitzuteilen, dass die Rechtslage nicht abschließend geprüft wurde, statt hier zu behaupten, es bestünde kein Anspruch.

Weiterer Fall: Anerkenntnis nach Klage

Das ist kein Einzelfall. Mir liegt ein anderer Fall vor, in dem Airhelp die Betreuung ablehnte:

Auch hier hat man es sich möglicherweise zu einfach gemacht, denn auf unsere Klage hin erging ein Anerkenntnisurteil gegen Easyjet:

Wie also sollten Fluggäste richtig vorgehen? Entweder Sie prüfen selbst, ob eine Ausgleichsleistung zu zahlen ist. Alternativ nutzen Sie das Angebot einer kostenlosen Erstberatung, um die Eckdaten Ihrer Flugunregelmäßigkeit von einem Fluggastrechteprofi prüfen zu lassen.

Beitrag teilen:

Voriger BeitragEuGH: Welcher Fehler nach Annullierung Passagiere bis zu 600 € kostet
Nächster BeitragIhre Fluggastrechte beim Pilotenstreik der Lufthansa
Zurück zur Startseite

Weitere Beiträge

Als Lufthansa-Passagier in Tel Aviv gestrandet – Ihre Rechte

Fluggastrechte in Krisenzeiten: Was in Israel gestrandete Passagiere tun können.

MSC setzt Familien bei gebuchten Kreuzfahrten „vor die Tür“

Ab dem 15. Mai 2025 hat MSC offenbar keine Lust mehr darauf, Kinder unter zwei

AG Königs Wusterhausen: SAS muss Vielfliegern Gepäckgebühren erstatten

Da war eine richtige Fachkraft am Werk: Meine Mandanten verfügen über den höchsten Vielfliegerstatus bei

AG Köln: Bei Annullierung keine Anrechnung der Entschädigung auf nicht gewährte Sitzplätze

Dass es dazu einer gerichtlichen Entscheidung bedurfte, ist schon sehr bedauerlich. Airlines dürften solche Späße

Kategorien

 
  • Allgemeines
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • Datenschutzrecht
  • Fahrgastrechte
  • Fluggastrechte
  • Nicht kategorisiert
  • Rechtsprechung
  • Reiserecht
  • Tesla
  • Uncategorized
  • Verbraucherrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Wohnmobilrecht

Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

Kontaktdaten

  • Angermunder Str. 19, 40489 Düsseldorf
  • +49 (0) 2131 40 53 21 0
  • info@drboese.de

Informationen

  • Kostenlose Erstberatung
  • Mandatsbedingungen

© 2025 by Dr. Böse. ALL RIGHTS RESERVED.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Fluggastrechte
    • Flugpreiserstattung
    • Ersatzbeförderung
    • Musterschreiben
    • Entschädigung und aussergewöhnliche Umstände
    • Entschädigung bei Downgrade
    • How To Richtig geltend machen
  • Tesla
    • Widerrufsrecht
    • Wertersatz bei Widerruf
    • Abschaltung Autopilot
  • Wohnmobil
    • Preiserhöhung
    • Kosten und Chancen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Blog
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt Dr. Böse
    • Rechtsanwalt Kanschat
  • Kontakt
    • Vollmachtserteilung
X-twitter Linkedin