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Home » Fluggastrechte » Ihre Fluggastrechte beim Pilotenstreik der Lufthansa

Lufthansa Pilotenstreik Fluggastrechte
  • 18/02/2024

Ihre Fluggastrechte beim Pilotenstreik der Lufthansa

Ich habe aufgegeben, den Artikel immer dahingehend zu aktualisieren, wer gerade streikt. Sicher ist: Wenn Sie diesen Beitrag lesen, sind mal wieder Mitarbeiter der Lufthansa nicht mit ihrem Job zufrieden und machen Ihnen ihre geplante und bezahlte Reise zu einem Ärgernis. Ihre Rechte sind umfassend und der Streik ist für viele Reisende kein all zu großer Grund zur Sorge. Sie kommen an ihr Ziel und in den allermeisten Fällen dürfte eine Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten ein angemessenes Trostpflaster sein.

Entschädigung

Der Streik eigenen Personals stellt in der Regel keinen außergewöhnlichen Umstand dar (s. EuGH Urt. v. 23.03.2021, C‑28/20), sodass im Falle einer Annullierung die Ausgleichsleistung gem. Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 261/2004/EG (Fluggastrechteverordnung) von 250 – 600,00 € pro Person geschuldet ist. Ein Musterschreiben finden Sie hier, das Sie mit dem BCC-Trick an imprint@lufthansa.com​ senden. Es könnte sich anbieten, dass Sie dennoch zum Abflug pünktlich zum Flughafen reisen und ein Beweisfoto fertigen. Das klingt unsinnig, ist aber aus meiner Sicht der sicherste Weg, um eine aktuelle Entscheidung des EuGH zu bändigen.

Ersatzbeförderung

Sie kommen auch trotz des Streiks vermutlich an Ihr Ziel: Zur Ersatzbeförderung finden Sie alles hier. Übrigens: Sie müssen sich nicht in hunderte Meter lange Warteschlangen oder stundenlange Telefonwarteschlangen einreihen: Auch hier helfen meine Musterschreiben an imprint@lufthansa.com. Hier gilt: Erst Lufthansa zur Ersatzbeförderung (ggf. auch mit sehr kurzer Frist) auffordern, dann selbst den geschuldeten Flug buchen und die Kosten zur Erstattung einreichen.

Hotel / Verpflegung / Taxi

In den vergangenen Monaten geriet Lufthansa immer wieder zu dem Problem, dass Reisenden keine Unterstützungsleistungen gewährt wurden. Sie haben bei notwendiger Übernachtung einen Anspruch auf ein Hotel, ab zwei Stunden Wartezeit einen Anspruch auf angemessene Verpflegung. Auch hier sparen Sie sich lange Warteschlangen: Fordern Sie imprint@lufthansa.com mit ggf. kurzer Frist zur Bereitstellungen von Speisen und/oder Hotel auf, danach buchen Sie sich selbst ein Hotel oder verauslagen Lebensmittelkosten. Wichtig: Belege aufbewahren und zur Erstattung einreichen.

Fazit

Ja, der Streik kostet Nerven. Durch die umfassenden Fluggastrechte ist für Reisende aber gesorgt. Erfahrungsgemäß wird es Wochen und Monate dauern, bis Lufthansa Ansprüche freiwillig reguliert. Nach angemessen kurzen Fristen zur Zahlung (z.B. 10 Tage) dürfte aber ein Rechtsanwalt hier weiterhelfen. Gerne gebe ich Ihnen Tipps im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.

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Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse

Spezialisiert auf Fluggastrechte, Reiserecht, Wohnmobilrecht sowie Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Vertritt und berät Verbände, Verbraucher und Unternehmen.

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