Sperrung Hamburg Flughafen Entschaedigung Fluggastrechte

Sperrung des Hamburger Flughafens am 4. und 5. November 2023: Ausgleichsleistung und weitere Fluggastrechte

Am Abend des 4. November kam es am Hamburger Flughafen zu einem sicherheitsrelevanten Vorfall, weswegen Flüge an dem Samstagabend aber auch noch am Folgetag annulliert wurden.
Die Ansprüche Betroffener skizziere ich kurz.

Erstattung / Ersatzbeförderung

Wessen Flug annulliert wurde, der kann von seinem Luftfahrtunternehmen die Erstattung der Flugscheinkosten oder die Ersatzbeförderung entweder auf dem frühestmöglichen Flug (im Wesentlichen egal, welche Airline) oder auf einem Flug zu einem Zeitpunkt nach Wahl des Passagiers (nur identische Airline) verlangen.

Hotel und Verpflegung

Ab zwei Stunden Abflugverspätung sind vom Luftfahrtunternehmen Verpflegungsleistungen zu stellen. Wird eine Übernachtung erforderlich, ist ein Hotel zu stellen. Werden die Leistungen auf (möglichst nachweisbare z.B. per Mail) Nachfrage nicht gewährt, sollten Belege für die Auslagen zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufbewahrt werden.

Ausgleichsleistung

Spannend wird es bei der Frage der Ausgleichsleistung, die bis zu 600,00 € bei Langstreckenreisen (Gesamtstrecke über 3.500 Kilometer) betragen kann.
Wenn auch man sicherlich davon ausgehen muss, dass der Vorfall ein außergewöhnlicher Umstand war, auf dessen Eintritt Luftfahrtunternehmen keinen Einfluss haben. Es stellt sich aber die oft vernachlässigte die Frage nach zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung einer Verspätung gem. Art. 5 Abs. 3 der VO 261/2004/EG (Fluggastrechteverordnung). Hier halte ich es je nach Fallkonstellation für gut vertretbar, dass Luftfahrtunternehmen zumindest für Flüge im Laufe des Sonntags (5. November) Vorkehrungen treffen konnten, um Passagiere nach Bremen oder Hannover zu befördern und diese von dort Reisen zu lassen.

Mehrere Flugzeuge waren dorthin ausgewichen:

Überführung eines Flugzeuges der Eurowings von Hannover nach Hamburg

Dass das möglich ist, zeigen auch z.B. streikbedingte Anpassungen von Charterflügen in den letzten Monaten. In vielen Fällen ließe sich so eine ausgleichspflichtige Verspätung vermeiden, sodass Passagieren hier 250,00 € – 600,00 € zustehen dürften. Das gilt insbesondere für Flüge, die von Luftfahrzeugen durchgeführt werden sollten, die nicht am Boden standen, als der Flugbetrieb lahmgelegt war..

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