Mit Eurowings Discover ist eine neue Airline der Lufthansa-Gruppe am Start, die für viel Aufsehen sorgt.
„Bin ich froh, dass wir nicht mehr Langstrecke machen“, sagte ein Insider vor einiger Zeit zu mir über das Experiment Langstrecke bei Eurowings. Dort hat man sich nach und nach – letzten Endes dann durch die Covid19-Pandemie vollständig von der Langstrecke verabschiedet. Für mich war nun absehbar, dass es bei der neuen Eurowings Discover, die insbesondere das touristische Langstreckenprogramm ab Deutschland bedienen soll, wieder zu einigen Problemen kommen wird, die sich bereits jetzt zeigen.
Früher Lufthansa gebucht, nun Eurowings Discover
In einer Vielzahl von Fällen berichten mir Mandanten, dass Sie ihren Flug gar nicht mit Eurowings Discover gebucht haben. Vielmehr wurde anfangs eine Buchung mit Lufthansa als ausführendem Luftfahrtunternehmen vereinbart. Eine Änderung sieht beispielsweise so aus:
vorher:
nachher:
Jüngst kündigte Lufthansa an, z.B. Strecken nach
- Las Palmas
- Cancun
- Tampa
- Anchorage
- Fort Myers
- Las Vegas
- Malé
- Panama City
- Salt Lake City
- Windhoek
nach und nach auf Eurowings Discover zu „übertragen“. Aber auch auf kürzeren Verbindungen, so z.B. nach Barcelona und Rom kommen immer wieder Eurowings Discover Flüge zum Einsatz, statt der gebuchten Flüge mit Lufthansa.
Konsequenzen für Reisende
Das hat durchaus Konsequenzen, z.B. für meilensammelnde Vielflieger. Diese können in vielen Star Alliance Bonusprogrammen für Flüge mit Eurowings Discover keine Prämien- und Statusmeilen sammeln. Auch werden Statusvorteil grundsätzlich nicht gewährt, da Eurowings Discover keine Star Alliance Teilnehmer ist.
Auch wer schlicht auf Lufthansa Crew- und Fluggeräten Vorteile im Produkt sieht, hat das Nachsehen.
Passagiere stehen nicht ohne Rechte dar
Eine „Änderung“ auf Eurowings Discover halte ich für eine Annullierung, da die Flugplanung aufgegeben wurde. Das lässt sich sicher im Einzelfall anders beurteilen, dürfte aber für einen Großteil der Fälle zutreffen.
Dass die „neuen“ Flüge zu identischen Zeiten ausgeführt werden, ist dabei unbeachtlich. Es kann für Reisende also sogar bei Verzögerungen ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bis zu 600,00 € bestehen. Gute Chancen haben Passagiere auch auf eine Flugpreiserstattung gem. Art. 8 Abs. 1 lit. a) der VO 261/2004/EG (Fluggastrechtverordnung). Das dürfte eine willkommene Gelegenheit sein, sich von nicht mehr gewünschten Reisen zu trennen, ohne auf eine Erstattung im Rahmen der vertraglich vereinbarten Tarifbedingungen angewiesen zu sein.
Für Meilensammler dürfte ein Anspruch gegen Lufthansa auf Gutschrift der ursprüngliche zugesagten Vielfliegermeilen im jeweiligen Bonusprogramm bestehen. Verfahren zu Meilengutschriften sind noch sehr unbekannt bei Gericht, die ersten Verfahren dazu betreue ich aber bereits seit einigen Monaten.
Downgrade mit Eurowings Discover
Warum auch immer, kommt es im Rahmen der Umbuchungen in einer Vielzahl von Fällen zu Downgrades: Wer Business Class oder Premium Economy-Flüge gebucht hat, findet sich auf einmal in der Economy Class wieder, das obwohl die gebuchte Reiseklasse aber an Bord verfügbar wäre. Je nach Entfernung des Fluges und Preiszusammensetzung stehen Passagieren bis zu 75% des gezahlten Flugpreises als Erstattung zu. Alternativ kann im Einzelfall auch eine Erstattung eines eventuell gezahlten Aufpreises wirtschaftlich günstiger sein.
Ein Musterschreiben habe ich hier eingestellt.
Die von Lufthansa angebotene Ersatzbeförderung, die nun in einer schlechteren Reiseklasse erfolgen soll, ist übrigens nach herrschender Auffassung keine adäquate Ersatzbeförderung. Reisende, die in der ursprünglich gebuchten Reiseklasse fliegen wollen, können Lufthansa auch auf Stellung einer solchen Ersatzbeförderung in Anspruch nehmen, die vielleicht sogar mit einer anderen Airline erfolgen muss, wenn es keine Lösung bei Lufthansa selbst gibt.
Annullierung / Verspätung mit Eurowings Discover
Bereits bisher kam es zu vielen Reibungsverlusten bei der neuen Airline. Ich erwarte, dass sich dies auch in den kommenden Monaten fortsetzen wird. Eurowings Discover verfügt nur über eine begrenzte Anzahl von Luftfahrzeugen. Störungen im Ablauf wirbeln den Flugplan deutlich erheblicher durcheinander, als dies z.B. bei der Lufthansa oder anderen klassischen Langstreckenairlines der Fall ist.
Kommt es zu einer Annullierung oder Verspätung, haben Passagiere Anspruch auf
Die Ansprüche können z.B. mit diesen Musterschreiben geltend gemacht werden. Eine Geltendmachung ist dabei einfach per E-Mail an impressum.discover@lufthansa-group.com (Stand 3/2022) möglich.
Erfolgt trotz Ablauf einer gesetzten Frist keine Rückmeldung, sollten Sie Ihre Ansprüche z.B. im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen lassen, um das weitere Vorgehen planen zu können.